Grüner Mandatsrechner
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Neuigkeiten:
• Die
aktuelle Umfrage für Baden-Württemberg
ändert die Mandatsverteilung bei den Länderwerten "Prognose aus Umfragen". Das Ergebnis der Grünen in BaWü wird deutlich nach unten korrigiert, die Verteilung
...[mehr]
entspricht jetzt stärker der Bundestagswahl 2009. Andere grüne Landesverbände können davon in der Verteilung profitieren. Durch das geänderte Ergebnis der CDU gibt es weniger Überhangmandate, die Bundestagsgesamtgröße verringert sich somit ebenfalls. Mehr dazu unter "Häufig gestellte Fragen / Was ist mit den Grünen aus Baden-Württemberg?"
• Die Ergebnisse können jetzt direkt in Wordpress eingebunden werden. Das Plugin gibt es auf Anfrage.
• Für die Verteilung der Direktmandate ist jetzt die Prognose von www.election.de voreingestellt. Das verringert in den meisten Szenarien die Größe des Bundestages deutlich. Die neuen Werte sind aber deutlich zuverlässiger als die vorherige Berechnung basierend auf der Bundestagswahl 2009. Die Voreinstellung der Direktmandate kann im ExpertInnenmodus angepasst werden, auch nach Rückkehr in den einfachen Modus bleiben die geänderten Einstellungen erhalten.
• Die Hilfe ist neu strukturiert und um "Häufig gestellte Fragen" erweitert.
• Der Rechner berücksichtigt nun auch die Grundmandatsklausel.
Häufig gestellte Fragen und Kontakt
Diese Seite ist eine Weiterentwicklung des Grünen Mandatsrechners 2009. Der Rechner berücksichtigt alle aktuellen Änderungen des Wahlrechts und ist im
einfachen Modus
darauf optimiert,
gerundete Prognosen und keine exakten Ergebnisse
abzugeben.
Genaue Werte und Beispielrechnungen mit den Ergebnissen der letzten Bundestagswahlen sind im
ExpertInnenmodus
möglich.
Häufig gestellte Fragen:
Funktioniert das mit der 5-Prozent-Hürde wirklich richtig?
Manchmal bekommen hier Parteien auch bei einem bundesweiten Ergebnis von weniger als 5 Prozent Mandate zugeteilt. Das liegt dann an einem dieser 3 Gründe:
• Ihr habt die bundesweiten Ergebnisse von Hand geändert und beispielsweise bei der FDP 4,8 Prozent eingegeben und plötzlich bekommt die FDP dann auch Mandate zugeteilt, obwohl sie doch scheinbar unter der 5-Prozent-Hürde liegt? Tatsächlich rechnet der Mandatsrechner aber nicht mit Prozentwerten, sondern, wie beim Wahlrecht vorgesehen, nur mit absoluten Stimmen. Die bundesweiten Prozentwerte werden mit den Länderwerten so verrechnet, dass eine entsprechende Zahl an absoluten Stimmen entsteht. Die zu 100 fehlenden Prozent gehen nicht an die "Sonstigen", stattdessen werden die angegebenen Prozentpunkte auf 100 Prozent hochgerechnet und im Verhältnis zueinander betrachtet. Sind etwa im obigen Beispiel an die im Mandatsrechner vorgegebenen Parteien insgesamt 95,8 Prozentpunkte verteilt, sind das für die FDP 4,8*100/95,8≈5,0104 Prozent der Stimmen. Somit hätte die FDP hier ausreichend Stimmen, um berücksichtigt zu werden.
Ist das denn dann so überhaupt sinnvoll?
Die vorgegeben bundesweiten Umfragen passen so mit den Länderwerten zusammen, dass dieser Effekt nicht auftritt und das Ergebnis davon auch nicht beeinflusst wird. Zu sehen ist der Effekt nur, wenn bei einer Partei das bundesweite Ergebnis von Hand geändert und dabei ein Wert knapp unter 5 Prozent eingetragen wird. Da viele Sonderfälle zu berücksichtigen wären ließe sich dieser seltene Effekt nur verhindern, wenn alle BenutzerInnen grundsätzlich zur Eingabe von noch mehr Daten gezwungen würden. Die BenutzerInnenfreundlichkeit würde dadurch nochmal erheblich eingeschränkt.
Letztlich ist der Mandatsrechner im einfachen Modus dazu gemacht, die Verteilung der Mandate anzuzeigen und dabei gerundete Prognosen und keine exakten Ergebnisse zu liefern. Der einfache Modus ist auch sonst nicht geeignet, die Randeffekte der 5-Prozent-Hürde zu untersuchen. Die Mandatsverteilung selbst wird durch den Effekt nicht beeinflusst. Sollte der Effekt auftreten, kann das bundesweite Ergebnis der betreffenden Partei einfach auf 0 gesetzt werden und das Ergebnis stimmt wieder. Ganz genaue Ergebnisse mit exakter 5-Prozent-Hürde lassen sich im ExpertInnenmodus durch die Eingabe absoluter Stimmen berechnen. Hier können dann auch die Randeffekte der 5-Prozent-Hürde exakt untersucht werden.
Siehe dazu auch "Was passiert, wenn die Summe der Prozentwerte größer als 100 ist?".
• Die Grundmandatsklausel, die Partei hat mindestens 3 Direktmandate. Siehe dazu "Warum gilt für die Linke die 5-Prozent-Hürde scheinbar nicht?".
• Zuletzt gibt es noch einen Rundungseffekt. Ein bundesweites Ergebnis von 5 Prozent wird immer auf eine volle Stimme gerundet, kann also automatisch minimal geändert werden, beispielsweise in 5,0000011528 Prozent oder aber auch 4,9999988472 Prozent. Auch im zweiten Fall, bei einem Ergebnis minimal unter 5 Prozent, soll die Partei hier aber zur einfacheren Bedienung noch für die Mandatsverteilung berücksichtigt werden. Daher genügt bei diesem Rechner genau eine absolute Stimme weniger als 5 Prozent der Stimmen, um für die Verteilung berücksichtigt zu werden. Siehe dazu auch "Rechnet der Mandatsrechner auch richtig?"
Was passiert, wenn die Summe der Prozentwerte größer als 100 ist?
Die bundesweiten Werte werden nur im Verhältnis zueinander betrachtet. Wenn die Summe der Prozentwerte über 100 ist, wird automatisch herunter gerechnet.
Die abgegebenen und die gültigen Stimmen in den Ländern sind in der normalen Ansicht fest voreingestellt. Die Parteienwerte je Bundesland werden ebenfalls automatisch herunter gerechnet, wenn die Summe der Prozentwerte 100 übersteigt.
Woher kommen die Länderwerte "Prognose aus Umfragen"?
Die Länderwerte "Prognose aus Umfragen" sind aus vielen unterschiedlich alten Umfragen zu Landtags- und Bundestagswahlen zusammengestellt. Sie sind teilweise veraltet und lassen sich keinesfalls auf alle Parteien und Länder gleich gut anwenden. Wo es keine Umfragen gibt, ist die letzte Landtagswahl angegeben. Diese Werte können aber im ExpertInnenmodus sinnvoll für Projektionen zu und von Bundeswerten genutzt werden. Insbesondere wenn ein konkretes Bundesland betrachtet wird, lassen sich damit Prognosen erstellen.
Für manche Kombinationen aus Land und Partei sind diese Werte deutlich besser als andere Werte. Wer sich für eine bestimmte Landespartei interessiert und dafür die beste Voreinstellung wissen möchte, kann sich gerne an mich wenden.
Rechnet der Mandatsrechner auch richtig?
Im ExpertInnenmodus ist die Berechnung grundsätzlich mathematisch korrekt und entspricht den gesetzlichen Grundlagen, es gibt aber ein paar Einschränkungen:
• Nicht für alle Schritte des neuen Wahlrechts gibt es schon klare Handlungsanweisungen. Berücksichtigt ist hier die vorherrschende Meinung, es ist aber nicht auszuschließen, dass der Bundeswahlleiter manche Berechnungsschritte anders oder in einer anderen Reihenfolge vornehmen wird.
• Es wird immer auf eine ganze Stimme gerundet. Dabei kann es dazu kommen, dass einer Partei bei einem bundesweiten Ergebnis von 5 Prozent nach der Rundung genau eine Stimme fehlt, um die Sperrklausel zu überwinden. In diesem Rechner reicht daher immer eine Stimme weniger als 5 Prozent der Stimmen, um die Sperrklausel zu überwinden.
• Haben mehrere Parteien den gleichen Anspruch auf eine Stimme, sieht das Wahlrecht einen Losentscheid vor. Zur besseren Benutzbarkeit dieses Rechners wird dieser Losentscheid automatisch vorgenommen. In diesen seltenen Fällen kann sich das Ergebnis bei jedem Aufruf ändern. Im ExpertInnenmodus werden gegebenenfalls Informationen zum Losentscheid angezeigt. Wenn im neuen Wahlrecht 2013 ein Losentscheid bereits bei der ersten vorläufigen Verteilung vorgenommen wird, hat dies im Regelfall keine Auswirkungen auf das Endergebnis.
• Die Piratenpartei ist bei der Bundestagswahl 2009 in Sachsen nicht angetreten. Der Länderwert für diese Wahl ist daher durch Interpolation bestimmt.
• Im Wahlrecht 2011-2012 werden bei Parteien, die mehr Mandate aus Reststimmen als Überhangmandate bekommen haben, die Mandate aus Reststimmen auch an überhängende Landesparteien verteilt. Die Mandate aus Reststimmen werden nicht in der richtigen Reihenfolge mit den Überhangmandaten verrechnet. Zudem wird §6 III BWahlG a.F. nicht berücksichtigt, durch den gegebenenfalls die absolute Mehrheit für eine bestimmte Partei garantiert werden soll. Wenn jemand diese Funktionen für das abgeschaffte Wahlrecht noch wünschen sollte kann ich sie gerne einbauen. Kurze Mail an mich genügt.
• Der Mandatsrechner ist aber natürlich trotzdem ohne jede Gewähr. Falls ihr einen Fehler findet, freue ich mich, wenn ihr mir schreibt.
Wie zuverlässig sind die Zahlen für meine Partei in meinem Land?
Die Berechnung ist (unter den hier aufgeführten Einschränkungen) exakt, die Zuverlässigkeit der Prognose hängt also an der Qualität des zugrunde liegenden Zahlenmaterials. Im neuen Wahlrecht sind dabei folgende Faktoren wichtig:
• Die Verteilung der Direktmandate kombiniert mit den bundesweiten Ergebnissen (unter sehr kleinem Einfluss der Einwohnerzahlen) bestimmt die Größe des Bundestages.
• Der Anteil einer Partei an diesen Mandaten bestimmt sich ausschließch anhand der bundesweiten Summen der Zweitstimmen.
• Haupteinfluss auf die erzielten Mandate einer bestimmten Partei in einem bestimmten Land hat aber die Zahl der erlangten Stimmen dieser Partei in diesem Land (mal abgesehen von Überhangmandaten).
Soll also eine bestimme Partei in einem bestimmten Land bewertet werden, ist es vor allem entschiedend, dass im ExpertInnenmodus ein Wahlergebnis für diese Landespartei eingetragen wird, das realistisch ist, insbesondere im Vergleich zu anderen Landesergebnissen dieser Partei.
Was ist mit den Grünen aus Baden-Württemberg?
Dieser Rechner ist unter besonderem Blick auf die Grünen Baden-Württemberg entstanden.
Aufgrund der erheblichen Unterschiede der Prognosen für deren Wahlergebnis (ungefähr zwischen 20 und 30 Prozent) ist hier eine Abschätzung der Mandate bei der kommenden Bundestagswahl besonders schwierig. Im Spektrum der möglichen Ergebnisse können die "Länderwerte: Bundestagswahl 2009" als untere Grenze und die "Länderwerte: Prognose aus Umfragen" als obere Grenze betrachtet werden. Ein realistisches Ergebnis wird vorausichtlich in diesem Bereich liegen.
Nach einer aktuellen Umfrage des SWR liegen die Grünen in BaWü ungefähr im Bundesschnitt der Grünen Partei, wenn die Verteilung der BTW 09 zugrunde gelegt wird. Die Länderwerte "Bundestagswahl 2009" und "Prognose aus Umfragen" werden sich daher im Ergebnis nicht mehr wesentlich unterscheiden. Für eine realistische Vorhersage (besonders auch der Bundestagsgesamtgröße) wird die Voreinstellung "Prognose aus Umfragen" empfohlen. Diese wird aber das obere Ende der möglichen Werte angeben, eine realistische Einschätzung kann noch 1-2 Mandate darunter liegen.
Was ist der Unterschied zwischen einfachem Modus und ExpertInnen-Modus?
Die Berechnung unterscheidet sich nicht, Berechnungsgrundlage zur Bestimmung der Mandate sind immer die absoluten Zweitstimmen in den Ländern, die Direktmandate und je nach Wahlrecht auch die Einwohnerzahl bzw. die Zahl der abgegebenen Stimmen je Land. Im einfachen Modus lassen sich dabei nur die absoluten Stimmen in den Ländern anpassen, die anderen Werte sind fest vorgegeben. Werden im ExpertInnenmodus Werte von Hand oder über die Auswahllisten geändert, bleiben diese Einstellungen auch erhalten, wenn in den einfachen Modus zurückgewechselt wird.
Kann ich die Größe des Bundestages auch selbst eintragen?
Nein, das geht nicht. Die Größe des Bundestages wird, wie es das Wahlrecht vorsieht, automatisch berechnet aus der Zahl der abgegebenen Zweitstimmen, den Direktmandaten und den Einwohnerzahlen der Länder. Im ExpertInnenmodus lassen sich die Werte verändern und somit indirekt auch die Bundestagsgröße.
Wird die CSU einfach zur CDU gezählt?
Die CSU wird hier entgegen des Anscheins als eigenständige Partei behandelt. Das Ergebnis der Union in Bayern wird vom Rechner zunächst von der CDU getrennt und in eine eigenständige Partei umgewandelt. Die Mandate werden in der Ober- und Unterverteilung getrennt von der CDU berechnet. Nach Abschluss der Berechnung wird die CSU wieder in die Union als Landespartei Bayern eingefügt.
Warum gilt für die Linke die 5-Prozent-Hürde scheinbar nicht?
Der Rechner berücksichtigt neben der 5-Prozent-Hürde auch die Grundmandatsklausel: Erreicht eine Partei mindestens 3 Direktmandate werden ihre Zweitstimmen in die Verteilung miteinbezogen, auch wenn sie die 5 Prozent bundeweit nicht erreicht hat. Da die Linke in den voreingestellten Direktmandatsverteilung immer diese 3 Mandate erlangt, wird sie auch immer berücksichtigt. Die Verteilung der Direktmandate lässt sich aber leicht im ExpertInnenmodus ändern.
Gibt es Rundungsfehler?
Rundungen treten immer auf, gerundet wird auf eine volle Stimme. Die Ungenauigkeiten sind dabei in der Regel so gering, dass sich das Ergebnis dadurch nicht ändert. Werden aber die Werte von Bund und Ländern häufig und abwechselnd geändert können sich die Fehler aufsummieren und das Ergebnis beeinflussen. Wenn also eine Zeitlang mit dem Rechner experimentiert wird ist es ratsam, die Seite gelegentlich zwischendurch komplett neu zu laden. Das bloße "Zurücksetzen" kann möglicherweise nicht ausreichen.
Wie werden die Mandaten in den drei Wahlrechten vergeben?
Die Sitze werden mit Hilfe des
Sainte-Laguë/Schepers-Zuteilungsverfahrens
folgendermaßen verteilt:
• Aktuelles Wahlrecht (ab 2013)
Im aktuellen Wahlrecht werden die Mandate in zwei Stufen verteilt. Zunächst wird die Gesamtzahl der Mandate (hier 598) anhand der deutschen Bevölkerung (Stichtag 31.12. des Vorjahres) an die Bundesländer verteilt. Diese Mandate werden dann innerhalb der einzelnen Länder nach der Zahl der absoluten Stimmen an die Landesparteien verteilt. Sollte es dabei zu Überhangmandaten kommen, wird die Zahl der Überhangmandate jeweils zu den Mandaten der Landespartei hinzuaddiert. Diese Mandate werden dann bundesweit für jede Partei aufaddiert, sie sind nun das Minimum an Mandaten, die der Partei jeweils zustehen.
In der zweiten Stufe beginnt die Berechnung komplett von vorne, es interessiert von der ersten Stufe nur das berechnete Mandatsminimum je Partei. Wie beim Wahlrecht bis 2011 werden in einer Oberverteilung die Mandate zunächst anhand der absoluten Stimmen an die Bundesparteien verteilt. Sollte dabei aber nicht jede Partei bundesweit so viele Mandate erhalten wie ihr minimal zustehenm wird die Zahl der Gesamtmandate so lange erhöht bis jede Partei dieses Minimum erreicht. Da in diesen Minima auch schon die Überhangmandate enthalten sind, die Verteilung aber streng nach Proporz der absoluten Stimmen geht, werden diese Überhangmandate automatisch ausgeglichen. Anschließend werden wieder analog zum Wahlrecht bis 2011 die Mandate in einer Unterverteilung innerhalb der Parteien anhand der absoluten Stimmen an die Landesparteien verteilt.
• Altes, nie angewandtes Wahlrecht (2011-2012)
In diesem Wahlrecht werden die Mandate in drei Stufen verteilt. Zunächst wird mit der Zahl der abgegebenen Stimmen (Erst-und Zweitstimmen) pro Bundesland ausgerechnet, wie viele Mandate jedes Bundesland erhält. Im zweiten Schritt wird dann für jedes Bundesland anhand der gültigen Stimmen berechnet, wie viele dieser Mandate jede Landespartei erhält.
Der letzte Schritt ist die Reststimmenverteilung: Bei der Verteilung innerhalb der Bundesländer bleiben Stimmen unberücksichtigt. Werden beispielsweise zwei Mandate an zwei Parteien verteilt, eine hat 1000 Stimmen, die andere 800, bekommen beide Parteien je ein Mandat. Somit hätten 800 Stimmen zur Erlangung eines Mandats gereicht, die übrigen 200 Stimmen der ersten Partei sind Reststimmen. Diese werden für alle Bundesländer addiert, dann wird berechnet wie viele zusätzliche Mandate diese Stimmen bundesweit ergeben. Diese zusätzlichen Mandate werden dann wieder an die Bundesländer verteilt. Zunächst an die Landesparteien mit dem größten Überhang (entfällt hier), danach an die Landesparteien mit den meisten Reststimmen.
Die abgegebenen und die gültigen Stimmen in den Ländern sind in der normalen Ansicht fest voreingestellt, die Verteilung der Sitze über die Länder ändert sich also, abgesehen von der Reststimmenverteilung, nie.
• Ganz altes Wahlrecht (bis 2011)
Im alten Wahlrecht ist die Verteilung genau anders herum. Mit den bundesweiten gültigen Stimmen wird die Gesamtzahl der Mandate pro Partei berechnet. Diese werden dann an die Landesverbände dieser Partei verteilt, anhand der absoluten Stimmen der Landesparteien. Sollte es zu Überhangmandaten kommen, werden diese einfach der jeweiligen Landespartei hinzuaddiert. Es gibt keine Reststimmenverteilung und keine Ausgleichsmandate.
Umfragen und Statistiken
von
wahlrecht.de
,
bundeswahlleiter.de
,
election.de
Algorithmus:
Divisorverfahren/Iteratives Wahlzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers
Erstellt von Christian Brugger
Fragen, Fehlermeldungen und Anregungen bitte an
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Einfach
ExpertIn
Bundeswerte:
Emnid 19.05.2013
FGW 17.05.2013
Infratest dimap 17.05.2013
GMS 16.05.2013
Forsa 15.05.2013
Allensbach 03.05.2013
Bundestagswahl 2009
Bundestagswahl 2005
Länderwerte:
Bundestagswahl 2009
Prognose aus Umfragen
Bundestagswahl 2005
Direktmandate:
Prognose Election.de 28.04.2013
Prognose Election.de 27.03.2013
Bundestagswahl 2009
Bundestagswahl 2005
BTW 2013 analog zu BTW 2009
Wahlkreiseinteilung:
Bundestagswahl 2013
Bundestagswahl 2009
Bundestagswahl 2005
Einwohnerzahlen:
zum 31.12.2011
Bundestagswahl 2009, 31.12.2008
Wahlrecht:
Aktuelles Wahlrecht 2013
Wahlrecht bis 2011
Wahlrecht 2011-2012
Prozentwerte gerundet anzeigen
[Hilfe]
Wenn ein Landeswert manuell geändert wird:
[Hilfe]
Bundeswerte fixieren & Länderwerte der Partei angleichen
Bundeswerte angleichen & alle Länderwerte fixieren
Bundesweites Ergebnis
[Hilfe]
Union
SPD
Grüne
Linke
FDP
Piraten
Länderwerte
[Hilfe]
Prozentwerte
Absolute Zahlen
Union
SPD
Grüne
Linke
FDP
Piraten
Bundesland (Wahlkreise)
Einwohner
Abgegeben
Gültig
Stimmen
Direkt
Gesamt
Stimmen
Direkt
Gesamt
Stimmen
Direkt
Gesamt
Stimmen
Direkt
Gesamt
Stimmen
Direkt
Gesamt
Stimmen
Direkt
Gesamt
Schleswig-Holstein
Hamburg
Niedersachsen
Bremen
Nordrhein-Westfalen
Hessen
Rheinland-Pfalz
Baden-Württemberg
Bayern
Saarland
Berlin
Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Thüringen
(Summe: 299)
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